EU-Beihilferecht: Neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) in deutscher Sprache veröffentlicht

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Die EU-Kommission hat die deutsche Fassung der überarbeiten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) veröffentlicht. Die Verordnung tritt ab dem 1. Juli 2014 in Kraft und ist direkt in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Sie befreit bestimmte, darunter auch neue Gruppen von Beihilfen von der vorherigen Pflicht zur Notifizierung bei der EU-Kommission und stellt damit eine Erleichterung für die kommunalen Stellen in Aussicht. Für Landkreise sind vor allem die neu freigestellten Beihilfegruppen in den Bereichen Breitbandinfrastrukturen, Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen, Kultur und Erhaltung des kulturellen Erbes, Sport- und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen sowie lokale Infrastrukturen relevant.

LKT Rundschreiben 2014-295:  Beihilfen [PDF-Dokument: 73 kB]

27.06.2014